Grundlage
§ 20h SGB V
Die Krankenkassen unterstützen und fördern seit vielen Jahren die Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe durch immaterielle und finanzielle Hilfen.
Seit 2008 sind die Krankenkassen verpflichtet die gesundheitsbezogene Selbsthilfe mit einem gesetzlich festgelegten Betrag zu fördern.
Auch die Art der Förderung wurde gesetzlich festgelegt. Ab 01.01.2020 sind 70% für die Pauschalförderung der Selbsthilfe und 30% für die Förderung von Projekten vorgesehen.
Weitere Informationen und die Antragsformulare finden sie unter www.gkv-selbsthilfefoerderung-nrw.de
Bei Fragen zur Antragsstellung unterstützen wir Sie gerne.